Das Kulturreservat bietet Erlebnisse für alle Sinne in einer historischen Landschaft mit herrlicher Natur. Hier gibt es für die ganze Familie etwas zu entdecken. Sie können wählen, ob Sie einen kurzen, einfachen Spaziergang oder eine etwas längere Wanderung unternehmen möchten. Das Reservat bietet abwechslungsreiche Milieus, von denen viele auch gut mit Kinderwagen erkundet werden können. Entlang der glitzernden Seen Stensjön und Rådasjön folgen Sie dem Wasser mit herrlichen Panoramablicken, großen Eichenwäldern und grünen Wiesen. Auf den Weiden können Sie auf die eine oder andere Kuh stoßen. Sie tragen zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei.
100 hektar naturerlebnis im Kulturreservat Gunnebo
Gunnebo ist seit 2003 ein Kulturreservat. Dies bedeutet, dass die Kulturlandschaft geschützt und erhalten bleibt. Der Schutz umfasst Gebäude und Landflächen, aber auch die Kenntnisse und Traditionen der Landschaftsgestaltung. Eine solche Tradition kann beispielsweise darin bestehen, das Gras mit der Sense zu mähen und die Kühe auf den Wiesen grasen zu lassen. Das Kulturreservat Gunnebo umfasst etwa 100 Hektar und wird vom Landkreis Västra Götaland und der Stadt Mölndal verwaltet.
Der Zweck des Reservats ist:
Im Gunnebo-Kulturreservat erleben Sie Laubwälder, Wiesen, Weiden, glitzernde Seen mit Sandstränden und dramatischen Felsklippen. Eine Reihe von Fußwegen führt Sie durch die Umgebung. Laden Sie sich gerne die Karte des Kulturreservats auf dieser Seite herunter oder nehmen Sie sich die Karte vor Ort auf Gunnebo mit.
Im Gunnebo Kulturreservat ist es nicht gestattet:
- mit Kraftfahrzeugen abseits der öffentlichen Straßen und Parkplätze zu fahren.
- Hunde ohne Leine laufen zu lassen.
- zu zelten, einen Windschutz aufzubauen oder einen Wohnwagen aufzustellen.
- Pflanzen, Moose, Flechten oder Insekten zu sammeln, zu pflücken oder zu beschädigen. Auch das Graben ist untersagt.
- Tiere zu fangen oder zu verletzen.
- Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Orte zu machen.
- ohne Erlaubnis des Reservatmanagers ein Schild, ein Poster oder eine andere vergleichbare Installation oder Inschrift anzubringen.
- empfindliche Landflächen zu betreten, wo dies entsprechend angegeben ist.